Wer sich für die Erzieherausbildung entscheidet, stellt sich früh eine sehr praktische Frage: Wovon lebe ich eigentlich während der Ausbildungszeit? Die Antwort hängt stark davon ab, welche Ausbildungsform du wählst. Während die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) von Anfang an eine Vergütung vorsieht, bleibt die schulische Phase der klassischen Vollzeitform meist unbezahlt. Dazwischen gibt es Fördermöglichkeiten wie Schüler- und Aufstiegs-BAföG, die die Lücke abfedern können. Dieser Beitrag ordnet ein, wann du mit Geld rechnen kannst, in welcher Größenordnung sich Ausbildungsvergütung und Förderungen bewegen und wie sich das Ganze vom späteren Berufsgehalt unterscheidet. Wichtig vorab: Keine der genannten Summen ist eine verbindliche Zusage, sondern nur eine grobe Einordnung – Tarife und Förderrichtlinien werden immer wieder angepasst.
Die klassische Vollzeitausbildung: erst später Geld
In der klassischen Vollzeitform besuchst du zunächst zwei Jahre lang die Fachschule für Sozialpädagogik, meist mit Blockpraktika, aber ohne festes Arbeitsverhältnis. Für diese Zeit ist normalerweise kein eigenes Einkommen vorgesehen. Erst das anschließende einjährige Anerkennungsjahr – auch Berufspraktikum genannt – wird vergütet, weil du dort bereits als angehende Fachkraft in einer Einrichtung tätig bist und zugleich Facharbeit und Kolloquium abschließt.
Definition – Anerkennungsjahr: Das einjährige, in der Regel vergütete Berufspraktikum am Ende der klassischen Vollzeitausbildung, in dem du unter Anleitung in einer sozialpädagogischen Einrichtung arbeitest und deine Ausbildung mit der staatlichen Anerkennung abschließt.
Für die unvergütete Schulphase bleibt dir vor allem der Blick auf Förderungen – dazu weiter unten mehr.
PiA-Vergütung: Geld ab dem ersten Ausbildungstag
Anders läuft es in der praxisintegrierten Ausbildung (PiA): Hier schließt du von Beginn an einen Ausbildungsvertrag mit einer sozialpädagogischen Einrichtung, meist einem Träger im öffentlichen oder kirchlichen Bereich. Dadurch erhältst du bereits während der dreijährigen Ausbildung eine Vergütung, die in der Regel je Ausbildungsjahr gestaffelt ist und sich häufig tariflich orientiert – etwa am TVöD SuE beziehungsweise vergleichbaren Ausbildungstarifen des öffentlichen Dienstes. Die genaue Staffelung nach Jahren legt der jeweilige Tarifvertrag beziehungsweise Träger fest.
Hinweis: Als grobe Größenordnung bewegt sich die PiA-Vergütung bei rund 1.300 bis 1.500 Euro brutto im Monat (Stand 2025), gestaffelt nach Ausbildungsjahr. Die konkrete Höhe hängt vom Träger, der Region und der jeweils aktuellen Tarifrunde ab – verlässliche Werte liefert nur der Ausbildungsvertrag beziehungsweise die gültige Entgelttabelle.
Diese durchgehende Vergütung ist einer der Hauptgründe, warum sich viele Quereinsteiger:innen und Menschen mit finanziellen Verpflichtungen für die PiA entscheiden. Dafür ist die Doppelbelastung aus Schule und Praxis in dieser Ausbildungsform spürbar höher.
Vergütung im Anerkennungsjahr
Auch wenn du die klassische Vollzeitform gewählt hast, endet die unvergütete Zeit spätestens mit dem Anerkennungsjahr. In dieser Praxisphase arbeitest du bereits weitgehend selbstständig in einer Einrichtung und wirst dafür bezahlt – die Vergütung orientiert sich ebenfalls häufig am Tarifgefüge des öffentlichen Dienstes.
Hinweis: Als Orientierung liegt die Vergütung im Anerkennungsjahr grob bei rund 1.600 bis 1.700 Euro brutto im Monat (Stand 2025). Auch hier gilt: Träger, Region und Tarifstand verschieben den tatsächlichen Betrag nach oben oder unten.
Förderung der unvergüteten Schulphase: Schüler-BAföG und Aufstiegs-BAföG
Für die Zeit ohne eigenes Ausbildungsgehalt gibt es zwei zentrale staatliche Förderwege, die sich nicht gegenseitig ausschließen, aber unterschiedliche Zielgruppen haben.
Definition – Schüler-BAföG: Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Vollzeitschüler:innen an Fachschulen. Die Höhe ist einkommensabhängig und richtet sich unter anderem nach dem Einkommen der Eltern beziehungsweise des Partners oder der Partnerin sowie nach der eigenen Wohnsituation.
Definition – Aufstiegs-BAföG: Die Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) für die Fachschulausbildung, unabhängig vom Alter der Antragstellenden. Sie enthält neben einem Darlehensanteil auch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zum Lebensunterhalt.
Beide Programme richten sich vor allem an die unvergütete Vollzeitform. Wer bereits über PiA oder das Anerkennungsjahr ein eigenes Einkommen hat, ist in der Regel weniger auf diese Förderungen angewiesen. Gerade für Quereinsteiger:innen ohne laufendes Einkommen lohnt sich ein früher Blick auf das Aufstiegs-BAföG, weil es altersunabhängig gewährt wird.
Vergütungswege im Vergleich
| Vergütungsweg | Wann? | Größenordnung / Charakter |
|---|---|---|
| Vollzeit, Schulphase | 1.–2. Jahr | in der Regel unvergütet |
| Vollzeit, Anerkennungsjahr | letztes Jahr | vergütet, Orientierung am öffentlichen Dienst |
| PiA, alle Jahre | durchgehend | gestaffelte Vergütung ab Tag 1 |
| Berufsbegleitend | durchgehend | Einkommen über die parallele Berufstätigkeit |
| Schüler-BAföG | Vollzeit, Schulphase | einkommensabhängige Förderung |
| Aufstiegs-BAföG | Vollzeit, Schulphase | altersunabhängige Förderung mit Zuschussanteil |
Die Tabelle zeigt nur die Struktur, keine verbindlichen Beträge. Wie viel du tatsächlich zur Verfügung hast, hängt von deiner Ausbildungsform, deinem Träger und – bei BAföG – von deiner individuellen Einkommenssituation ab.
Wichtig für die Wahl der Ausbildungsform
Die finanzielle Frage ist selten der einzige, aber oft ein entscheidender Faktor bei der Wahl zwischen Vollzeit, PiA und berufsbegleitender Form. Wer auf laufendes Einkommen angewiesen ist – etwa wegen Miete oder Familie –, fährt mit PiA oder der berufsbegleitenden Form meist planbarer. Wer sich dagegen voll auf die Theorie konzentrieren möchte und die unvergütete Zeit über Förderungen oder Rücklagen überbrücken kann, profitiert von der intensiveren Vollzeitform. Einen ausführlichen Vergleich der drei Formen mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen bietet der Beitrag Erzieherausbildung.
Abgrenzung: Ausbildungsvergütung ist nicht das Berufsgehalt
Ausbildungsvergütung, Anerkennungsjahr und BAföG betreffen ausschließlich die Zeit bis zur staatlichen Anerkennung. Danach beginnst du deine Berufstätigkeit als Fachkraft, und dein Gehalt bemisst sich – bei tarifgebundenen Trägern – an Eingruppierung und Erfahrungsstufe im TVöD SuE. Dieses Berufsgehalt liegt spürbar über den hier genannten Ausbildungsbeträgen. Alle Details dazu, inklusive Einstiegsgehalt und Einflussfaktoren, findest du im Beitrag Erzieher-Gehalt 2026.
Praxisbeispiel: Zwei Wege, zwei Finanzierungen
Lea entscheidet sich für die PiA, weil sie früh eigenes Geld verdienen möchte. Sie erhält durchgehend eine gestaffelte Ausbildungsvergütung, muss dafür aber Schule und Praxis parallel bewältigen. Tom wählt die klassische Vollzeitform: In den ersten zwei Jahren finanziert er sich über Aufstiegs-BAföG und einen Nebenjob am Wochenende, im Anerkennungsjahr erhält er dann eine reguläre Vergütung. Beide erreichen dieselbe staatliche Anerkennung – nur die finanzielle Belastung während der Ausbildung verteilt sich unterschiedlich.
Tipps zur Finanzierung
- Frühzeitig informieren: Kläre bereits bei der Schulwahl, ob und wie eine PiA-Stelle angeboten wird.
- BAföG-Antrag nicht scheuen: Auch bei unsicherer Förderhöhe lohnt sich ein Antrag – ein Ablehnungsbescheid kostet nichts.
- Träger vergleichen: Bei PiA und Anerkennungsjahr lohnt der Blick auf Tarifbindung und tatsächliche Entgelttabelle des Trägers.
- Gesamtpaket sehen: Neben dem Grundbetrag zählen auch Fahrtkostenzuschüsse oder Zulagen einzelner Träger.
- Aktuelle Zahlen prüfen: Alle Beträge in diesem Beitrag sind Orientierung – verbindlich sind Ausbildungsvertrag, BAföG-Bescheid und die jeweils gültige Entgelttabelle.
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Häufige Fragen
Bekomme ich in der Erzieherausbildung Geld?
Das hängt von der Ausbildungsform ab. In der praxisintegrierten Ausbildung (PiA) gibt es eine Vergütung ab dem ersten Tag. In der klassischen Vollzeitform bleibt die zweijährige Schulphase in der Regel unbezahlt, vergütet wird meist erst das Anerkennungsjahr.
Wie viel verdient man in der PiA?
Die PiA-Vergütung orientiert sich häufig am öffentlichen Dienst und liegt der Größenordnung nach bei rund 1.300 bis 1.500 Euro brutto im Monat, gestaffelt nach Ausbildungsjahr. Genaue Beträge hängen vom Träger und der aktuellen Tarifrunde ab, Stand 2025.
Was verdient man im Anerkennungsjahr?
Das vergütete Anerkennungsjahr (Berufspraktikum) liegt der Größenordnung nach bei rund 1.600 bis 1.700 Euro brutto im Monat, Stand 2025. Die konkrete Höhe richtet sich nach Träger und Tarifstand.
Was ist der Unterschied zwischen Schüler-BAföG und Aufstiegs-BAföG?
Schüler-BAföG richtet sich an Vollzeitschüler:innen an Fachschulen und ist einkommensabhängig. Aufstiegs-BAföG (AFBG) gilt unabhängig vom Alter und enthält einen nicht rückzahlbaren Zuschussanteil zum Lebensunterhalt – es lohnt sich für viele in der unvergüteten Schulphase.
Verdiene ich in der Ausbildung genauso viel wie im späteren Beruf?
Nein. Ausbildungsvergütung und BAföG sichern in erster Linie den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Das eigentliche Berufsgehalt nach der Anerkennung liegt deutlich darüber und richtet sich nach Eingruppierung und Erfahrungsstufe im TVöD SuE – mehr dazu im Beitrag zum [Erzieher-Gehalt](/wissen/erzieher-gehalt).