Die Externenprüfung ist der Weg zum Erzieherabschluss ohne vorherigen Besuch einer Fachschule. Je nach Bundesland heißt sie auch Nichtschülerprüfung oder Schulfremdenprüfung – gemeint ist überall dasselbe Prinzip. Sie richtet sich an Menschen, die die nötigen Kompetenzen auf anderem Weg erworben haben, etwa durch jahrelange Arbeit in einer Einrichtung. Inhaltlich entspricht sie der regulären Abschlussprüfung, ist aber oft umfangreicher: Du legst alle Prüfungsteile ab, manchmal mit mehr Klausuren. Entscheidend ist: Es zählen ausschließlich deine Prüfungsleistungen, Vornoten gibt es nicht. Das macht den Weg anspruchsvoll – die Durchfallquoten liegen je nach Land zwischen 50 und 78 Prozent. Dieser Beitrag erklärt dir Voraussetzungen, Ablauf, Prüfungsteile, Länderbesonderheiten (u. a. NRW und Schleswig-Holstein), Risiken und wie du dich sinnvoll vorbereitest.
Was ist die Externenprüfung?
Definition – Externenprüfung: Eine staatliche Abschlussprüfung, die ohne vorherigen Besuch einer Fachschule abgelegt wird. Sie führt zum gleichen Berufsabschluss wie die reguläre Ausbildung. Je nach Bundesland wird sie auch Nichtschülerprüfung oder Schulfremdenprüfung genannt – diese Begriffe verwenden wir im Beitrag synonym. (Quelle: Prüfungsordnungen der Länder)
Der Abschluss, den du über die Externenprüfung erreichst, ist identisch mit dem der regulären Ausbildung: staatlich anerkannte Erzieherin beziehungsweise staatlich anerkannter Erzieher, zugeordnet dem DQR-Niveau 6. Anders als bei der schulischen Erzieherausbildung erwirbst du das Wissen jedoch eigenverantwortlich und weist es allein in der Prüfung nach.
Der zentrale Unterschied liegt in der Bewertung:
Definition – Vornoten: Noten aus dem laufenden Unterricht (etwa Klausuren oder Mitarbeit), die in das Abschlusszeugnis einfließen. Bei der Externenprüfung gibt es keine Vornoten – allein die Prüfungsleistung zählt. (Quelle: Prüfungsregelungen der Länder)
Voraussetzungen
Die Zulassungsbedingungen sind je nach Bundesland unterschiedlich, folgen aber einem typischen Muster. Üblich sind:
- Nachweis einer pädagogischen Grundqualifikation (zum Beispiel als Kinderpfleger:in oder Sozialassistent:in),
- Nachweis einer Mindestpraxiszeit in sozialpädagogischen Einrichtungen (je nach Land etwa zwei bis fünf Jahre),
- teilweise Nachweise über Fortbildungen oder Vorbereitungskurse,
- in manchen Ländern ein Mindestalter.
Einige Länder verlangen zusätzlich Praktika in mehreren Altersgruppen oder einen Wohnsitz im Prüfungsland. Baden-Württemberg etwa setzt einen Wohnsitz im Land oder die Vorbereitung an einer Einrichtung des Landes voraus und verlangt ein dreimonatiges einschlägiges Praktikum. Welche Nachweise genau gefordert sind, ist je nach Bundesland unterschiedlich – bei deiner Fachschule prüfen.
Ablauf und Prüfungsteile
Die Nichtschülerprüfung umfasst in der Regel alle Teile der regulären Abschlussprüfung, teils in erweiterter Form. Typisch sind drei bis vier Bausteine:
| Prüfungsteil | Besonderheit für Nichtschüler:innen |
|---|---|
| Schriftliche Prüfung | oft mehr Klausuren als regulär (z. B. 3–4 statt 1–2) |
| Mündliche Prüfung | umfassender, da kein Unterrichtsnachweis vorliegt |
| Facharbeit | muss denselben wissenschaftlichen Standards genügen |
| Praktische Prüfung | in einigen Ländern zusätzlich erforderlich |
Definition – Facharbeit: Eine schriftliche, wissenschaftlich angelegte Arbeit, die ein theoretisches Thema mit der eigenen pädagogischen Praxis verknüpft. Sie ist in fast allen Bundesländern ein fester Prüfungsteil mit mehrwöchiger bis mehrmonatiger Bearbeitungszeit. (Quelle: Prüfungsstruktur der Fachschulen)
Die schriftliche Prüfung besteht aus Fallbeispielen mit mehreren Teilaufgaben und dauert häufig 180 bis 240 Minuten je Klausur. Die Aufgaben sind nach drei Anforderungsbereichen gestuft (Reproduktion, Transfer, Reflexion) und über Operatoren wie nennen, erklären oder erörtern gesteuert. Wie das im Detail funktioniert, erklärt der Beitrag zur schriftlichen Prüfung.
Der zeitliche Ablauf erstreckt sich oft über rund zwölf Monate: Antrag, Zulassung, Erstellung der Facharbeit, Kolloquium, schriftliche und schließlich mündliche Prüfungen. Die Anmeldefristen sind streng und liegen je nach Land im Herbst oder im Frühjahr des Vorjahres. In vielen Bundesländern folgt nach bestandener Prüfung noch ein einjähriges Berufspraktikum, bevor die volle staatliche Anerkennung erteilt wird.
Durchfallquote und Risiken
Die Nichtschülerprüfung ist anspruchsvoll. Die Durchfallquoten liegen je nach Bundesland zwischen 50 und 78 Prozent. Das liegt weniger an unfairen Aufgaben als an typischen Vorbereitungsfehlern:
- Unterschätzung des Stoffumfangs: Der gesamte Lehrplan zweier bis dreier Ausbildungsjahre muss eigenständig erarbeitet werden.
- Unkenntnis der Prüfungsanforderungen: Wer die Operatoren und Anforderungsbereiche nicht kennt, beantwortet Aufgaben am Erwartungshorizont vorbei.
- Schwache Struktur: Unstrukturierte Klausurantworten kosten viele Punkte.
- Fehlende Theorie-Praxis-Verknüpfung: Reines Praxiswissen ohne theoretische Einordnung reicht nicht.
Hinweis: Weil keine Vornoten einfließen, entscheidet sich alles in der Prüfung selbst. Ein schwacher Tag lässt sich nicht durch gute Mitarbeit ausgleichen. Das ist der wichtigste Unterschied zur schulischen Ausbildung.
Länderunterschiede
Die Nichtschülerprüfung ist Ländersache, und die Unterschiede sind beträchtlich. Sie betreffen nicht nur den Namen, sondern auch Prüfungsort, Fristen, Umfang und die geforderten Nachweise.
| Aspekt | Beispiel Berlin | Beispiel Baden-Württemberg |
|---|---|---|
| Bezeichnung | Nichtschülerprüfung | Schulfremdenprüfung |
| Prüfungsort | zentrale Schule | öffentliche Fachschulen im Regierungsbezirk |
| Anmeldefrist | meist Frühjahr | im Herbst des Vorjahres |
| Praxisnachweis | Berufspraxis erforderlich | mehrmonatiges einschlägiges Praktikum |
| Berufspraktikum nach Bestehen | ja (1 Jahr) | ja (1 Jahr) |
| Wiederholung | zum nächsten Termin möglich | begrenzte Versuchszahl |
Manche Länder verlangen praktische Erfahrung in mehreren Altersgruppen (etwa unter Drei, drei bis sechs Jahre, Schulkinder) oder eine erziehungspraktische Prüfung als zusätzliche Hürde. Welche Regelung für dich gilt, ist je nach Bundesland unterschiedlich – bei deiner Fachschule oder der zuständigen Prüfungsbehörde prüfen.
Definition – Externenprüfung: Sammelbegriff für staatliche Prüfungen, die von Personen ohne regulären Schulbesuch abgelegt werden. Nichtschülerprüfung und Schulfremdenprüfung sind länderspezifische Bezeichnungen für dasselbe Prinzip. (Quelle: Schulrecht der Länder)
Für Berlin stehen dir vergleichsweise viele Originalunterlagen zur Verfügung: Hinweise zur Abschlussprüfung, aktuelle Prüfungsschwerpunkte sowie Ablaufplan und Aufgabenstellung der Nichtschülerprüfung. Du findest die Dokumente kostenlos in unserem Downloadbereich.
Externenprüfung in NRW
Nordrhein-Westfalen ist mit Abstand das bevölkerungsreichste Bundesland und hat entsprechend auch die meisten Fachschulen und Ausbildungsplätze für die reguläre Erzieherausbildung. Diese findet an der Fachschule für Sozialpädagogik statt, organisatorisch angesiedelt am Berufskolleg. Wer die Externenprüfung – also die Nichtschülerprüfung ohne vorherigen Fachschulbesuch – ablegen möchte, orientiert sich inhaltlich am selben Fachschulexamen: schriftliche Prüfung, mündliche Prüfung und Facharbeit.
Zuständigkeit: Belegt ist, dass die Bezirksregierungen in NRW die jährlichen Prüfungsschwerpunkte veröffentlichen, an denen sich die Prüfungsinhalte orientieren, und als Schulaufsichtsbehörde für die Fachschulen fungieren. Wer genau Anträge zur Externenprüfung entgegennimmt und das Zulassungsverfahren organisiert, ist nicht einheitlich dokumentiert – erkundige dich dazu direkt bei der für deinen Wohnort zuständigen Bezirksregierung bzw. beim Schulministerium NRW nach dem genauen Verfahren. Da NRW in mehrere Regierungsbezirke gegliedert ist, können sich Formulare, Anmeldezeiträume oder benötigte Nachweise ohnehin von Bezirksregierung zu Bezirksregierung unterscheiden.
Voraussetzungen: Wie in den meisten Bundesländern gilt auch in NRW im Kern das eingangs beschriebene Muster: eine pädagogische Grundqualifikation (etwa als Kinderpfleger:in oder Sozialassistent:in) sowie eine mehrjährige einschlägige Praxiszeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Belastbare, landesweit einheitliche Angaben zu exakten Jahreszahlen, Fristen oder Gebühren liegen uns für NRW nicht vor – die aktuell gültigen Werte nennt dir die für dich zuständige Bezirksregierung bzw. das Schulministerium NRW.
Ablauf: Der grobe Rahmen folgt dem bundesweiten Muster aus dem Abschnitt „Ablauf und Prüfungsteile” weiter oben: Zulassungsantrag, Nachweis der Voraussetzungen, Facharbeit, schriftliche und mündliche Prüfung. Weil uns für NRW keine offiziellen, öffentlich dokumentierten Fristen- oder Gebührenangaben vorliegen und auch die genaue Zulassungsstelle nicht einheitlich dokumentiert ist, ist der wichtigste erste Schritt eine frühzeitige, direkte Anfrage bei der für dich zuständigen Bezirksregierung bzw. beim Schulministerium NRW – dort erfährst du das genaue Verfahren sowie verbindliche Termine und Formulare.
Externenprüfung in Schleswig-Holstein
Auch in Schleswig-Holstein ist der Abschluss ohne vorherigen Fachschulbesuch möglich. Die reguläre Ausbildung dauert dort drei Jahre mit integrierten Praxisphasen und schließt mit zentraler schriftlicher Prüfung, mündlicher Prüfung und Facharbeit ab – dieselben Bausteine bilden auch bei der Externenprüfung das Grundgerüst. Eine Besonderheit des Landes ist die enge Kooperation mit den skandinavischen Ländern im Bereich der Frühpädagogik, die sich in einzelnen Ausbildungsinhalten widerspiegelt.
Landesweit einheitlich veröffentlichte Detailangaben zu Fristen, Gebühren oder einer speziellen Zulassungsstelle für die Externenprüfung liegen uns für Schleswig-Holstein nicht vor. Wende dich für verbindliche Auskünfte an die zuständige Landesbehörde oder direkt an eine Fachschule für Sozialpädagogik vor Ort – beide können dir die aktuellen Zulassungsvoraussetzungen und Termine nennen.
Vorbereitung
Empfohlen wird mindestens ein Jahr gezielte Vorbereitung. Da dich kein Unterricht durch den Stoff führt, brauchst du einen klaren Plan:
- Prüfungsordnung besorgen: Kläre Anzahl der Klausuren, Fristen und Voraussetzungen bei der zuständigen Prüfungsbehörde.
- Prüfungsschwerpunkte nutzen: Viele Länder veröffentlichen jährliche Schwerpunkte, die festlegen, welche Lernfelder und Kompetenzen geprüft werden. Sie sind die wichtigste Grundlage.
- Lernfelder systematisch durcharbeiten: Orientiere dich an den sechs KMK-Lernfeldern und verbinde Theorie konsequent mit deiner Praxis.
- Operatoren trainieren: Übe gezielt, was nennen, erklären und erörtern jeweils verlangen.
- Facharbeit früh beginnen: Sie hat die längste Bearbeitungszeit und sollte nicht ans Ende rutschen.
Hilfreich sind außerdem echte Prüfungsaufgaben vergangener Jahre. Viele Länder veröffentlichen Leitfäden mit Musteraufgaben und Erwartungshorizonten – sie zeigen dir, wie tief eine Antwort gehen muss und wie Punkte vergeben werden. Wer mehrere solcher Aufgaben unter Zeitbedingungen durchspielt, gewöhnt sich an Format und Tempo.
Definition – Erwartungshorizont: Eine Vorlage der Prüfenden, die festlegt, welche Inhalte für welche Punkte erwartet werden. Wer den Erwartungshorizont kennt, versteht, worauf es bei einer Antwort ankommt. (Quelle: Prüfungsdidaktik der Fachschulen)
Praxisbeispiel: der Weg von Sandra
Sandra, 38, arbeitet seit acht Jahren als Kinderpflegerin in einer Kita. Eine reguläre Ausbildung kommt für sie aus familiären Gründen nicht infrage, also entscheidet sie sich für die Nichtschülerprüfung. Sie beantragt die Zulassung im Herbst, weist ihre Praxiszeit nach und beginnt ein Jahr vor dem Termin mit der Vorbereitung. Über die veröffentlichten Prüfungsschwerpunkte arbeitet sie die relevanten Lernfelder durch, schreibt parallel ihre Facharbeit über Sprachförderung in ihrer Gruppe und übt mit alten Klausuren das Bearbeiten von Fallbeispielen. Nach der bestandenen Prüfung absolviert sie noch das geforderte Berufspraktikum und ist anschließend staatlich anerkannte Erzieherin.
Häufige Fragen / Tipps
- Behörde früh kontaktieren: Fristen und Nachweise sind streng. Wer zu spät anfragt, verliert ein ganzes Prüfungsjahr.
- Land bewusst wählen: Die Regelungen unterscheiden sich stark. Wenn dein Land sehr strenge Bedingungen hat, kann ein anderes Land sinnvoll sein – beachte dann die Wohnsitzregeln.
- Schwerpunkte ernst nehmen: Die veröffentlichten Prüfungsschwerpunkte sind kein Beiwerk, sondern dein Lehrplan.
- Nicht auf Praxiswissen verlassen: Erfahrung ist wertvoll, ersetzt aber keine theoretische Fundierung. Genau daran scheitern viele.
- Anerkennung mitdenken: Plane das eventuell folgende Berufspraktikum von Anfang an ein, damit der Abschluss nicht hängen bleibt.
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Häufige Fragen
Was ist die Externenprüfung für Erzieher?
Die Externenprüfung, je nach Land auch Nichtschülerprüfung oder Schulfremdenprüfung genannt, ermöglicht den Abschluss als staatlich anerkannte:r Erzieher:in ohne vorherigen Besuch einer Fachschule. Du legst die staatliche Prüfung extern ab.
Welche Voraussetzungen brauche ich für die Schulfremdenprüfung?
Typisch sind eine pädagogische Grundqualifikation und eine mehrjährige einschlägige Praxiszeit, je nach Bundesland etwa zwei bis fünf Jahre. Teilweise werden zusätzlich Praktika oder Vorbereitungskurse verlangt. Die Details sind je nach Bundesland unterschiedlich.
Wie hoch ist die Durchfallquote bei der Nichtschülerprüfung?
Sie ist hoch und liegt je nach Bundesland etwa zwischen 50 und 78 Prozent. Hauptgründe sind die unterschätzte Stoffmenge, fehlende Kenntnis der Operatoren und eine schwache Theorie-Praxis-Verknüpfung.
Zählen Vornoten bei der Nichtschülerprüfung?
Nein. Bei der Nichtschülerprüfung zählen ausschließlich die in der Prüfung erbrachten Leistungen. Es gibt keine Mitarbeits- oder Vornoten, die einfließen. Deshalb ist eine gründliche Vorbereitung besonders wichtig.
Bin ich nach der Nichtschülerprüfung sofort anerkannt?
In vielen Bundesländern folgt nach bestandener Prüfung noch ein einjähriges Berufspraktikum, bevor du die volle staatliche Anerkennung erhältst. Ob das nötig ist, ist je nach Bundesland unterschiedlich – bei deiner Fachschule prüfen.
Wie lange sollte ich mich auf die Nichtschülerprüfung vorbereiten?
Empfohlen wird mindestens ein Jahr gezielte Vorbereitung. Da kein Unterricht den Stoff strukturiert, musst du dir Lernfelder, Prüfungsschwerpunkte und Operatoren eigenständig erarbeiten.
Wer ist in NRW für die Externenprüfung zuständig?
Belegt ist, dass die Bezirksregierungen in NRW die jährlichen Prüfungsschwerpunkte veröffentlichen und als Schulaufsicht für die Fachschulen fungieren. Wer im Detail die Zulassung zur Externenprüfung organisiert, ist nicht einheitlich dokumentiert – erkundige dich dazu bei der für deinen Wohnort zuständigen Bezirksregierung bzw. beim Schulministerium NRW nach dem genauen Verfahren.
Wie heißt die Erzieherausbildung in NRW und was bedeutet das für die Externenprüfung?
In NRW läuft die reguläre Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik am Berufskolleg. NRW hat als bevölkerungsreichstes Bundesland die meisten Fachschulen und Ausbildungsplätze – die Externenprüfung orientiert sich inhaltlich am gleichen Fachschulexamen mit schriftlicher, mündlicher Prüfung und Facharbeit.
Gibt es in NRW feste Fristen oder Gebühren für die Externenprüfung?
Einheitliche, landesweit veröffentlichte Angaben zu Fristen oder Gebühren liegen nicht vor – sie werden von der jeweils zuständigen Bezirksregierung festgelegt. Kontaktiere sie frühzeitig, um dir die aktuellen Termine und Unterlagen zu sichern.